Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) – EQUILOG Software

Präambel

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) stellt eine Vereinbarung zwischen dem Benutzer (nachfolgend «Benutzer») und MAPSEC (nachfolgend «Herausgeber»), dem Herausgeber der Software EQUILOG, dar.

Indem der Benutzer die EQUILOG-Software installiert, kopiert oder verwendet, erkennt er an, die Bedingungen dieser EULA gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben, an sie gebunden zu sein. Im Falle einer Nichtübereinstimmung muss der Benutzer die Nutzung der Software sofort einstellen und alle ihm gehörenden Kopien löschen.

1. Lizenzerteilung

1.1 MAPSEC gewährt dem Benutzer eine nicht exklusive, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der EQUILOG-Software für seine internen und geschäftlichen Zwecke.

1.2 Der Download und die Installation der EQUILOG-Software sind kostenlos. Bestimmte erweiterte Funktionen bleiben jedoch unzugänglich, bis der Benutzer Token von MAPSEC erworben hat.

1.3 Die Jetons sind streng persönlich und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MAPSEC weiterverkauft oder übertragen werden.

2. Beschränkungen

2.1 Der Nutzer darf die Software EQUILOG nicht kopieren, verändern, übersetzen, dekompilieren, disassemblieren, reverse-engineeren oder davon abgeleitete Werke erstellen.

2.2 Der Nutzer darf die Software oder die Token nicht vermieten, abtreten, verleihen, weiterverkaufen oder an Dritte übertragen, es sei denn, MAPSEC hat dies ausdrücklich gestattet.

Der Nutzer darf die Zugangs- oder Sperrmechanismen für auf Token-Kauf basierende Funktionen nicht umgehen, neutralisieren oder zu deaktivieren versuchen.

3. Sperrung von Funktionen

3.1 Der Benutzer erkennt an, dass bestimmte Funktionen der EQUILOG-Software in der kostenlosen Version bewusst eingeschränkt oder gesperrt sind.

3.2 Diese Funktionen sind erst nach dem Erwerb und der Aktivierung gültiger Token von MAPSEC zugänglich.

3.3 Der Herausgeber behält sich das Recht vor, die Anzahl der für den Zugriff auf bestimmte Funktionen erforderlichen Token jederzeit zu ändern, vorbehaltlich der Benachrichtigung der Nutzer.

4. Geistiges Eigentum

4.1 Die Software EQUILOG, einschließlich ihrer Quellcodes, Schnittstellen, Logos, Datenbanken und Dokumentation, bleibt ausschließliches Eigentum von MAPSEC.

4.2 Keine Bestimmung dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung überträgt ein Recht an geistigem Eigentum auf den Nutzer.

5. Gewährleistungsausschluss

5.1 Die Software EQUILOG wird «WIE BESEHEN» ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie zur Verfügung gestellt.

5.2 MAPSEC übernimmt insbesondere keine Garantie für die Eignung für einen bestimmten Zweck, die Fehlerfreiheit, die kontinuierliche oder unterbrechungsfreie Funktion der Software.

5.3 Der Benutzer übernimmt sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung der Software, einschließlich der Risiken, die mit den erzielten Ergebnissen, der Genauigkeit der Daten und der Interoperabilität mit anderen Systemen verbunden sind.

6. Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig, haftet MAPSEC nicht für indirekte Schäden, besondere Schäden, Nebenfolgeschäden oder Folgeschäden (einschließlich entgangenen Gewinns, Datenverlust, Betriebsunterbrechung).

6.2 Die maximale Haftung von MAPSEC im Falle einer softwarebezogenen Reklamation ist auf die Rückerstattung der vom Nutzer tatsächlich bezahlten, ungenutzten Token beschränkt.

7. Dauer und Kündigung

7.1 Mit aktivierter Installation oder Nutzung der EQUILOG-Software durch den Benutzer tritt diese EULA in Kraft und behält ihre Gültigkeit bis zur Kündigung.

7.2 MAPSEC kann diese EULA mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Benutzer seine Verpflichtungen nicht einhält, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, die MAPSEC geltend machen könnte.

Im Falle einer Kündigung muss der Nutzer die Nutzung der Software sofort einstellen und alle Kopien im eigenen Besitz löschen.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

8.1 Diese EULA unterliegt französischem Recht.

8.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung, Erfüllung oder Gültigkeit dieses Vertrags ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Sitz von MAPSEC.

9. Allgemeine Bestimmungen

9.1 Sollte eine Bestimmung dieser EULA als ungültig erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.

9.2 Das Unterlassen der Ausübung eines in diesem EULA vorgesehenen Rechts oder Rechtsbehelfs durch MAPSEC stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diesen Rechtsbehelf dar.

 

9.3 Diese EULA stellt die vollständige Vereinbarung zwischen MAPSEC und dem Benutzer bezüglich der EQUILOG-Software dar.